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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Elz e.V. findest du hier .

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Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Durchführung von Schwimm- und Rettungsschwimmkursen

 

 

§ 1 Anmeldung, Vertragsabschluss, Ausbildungsziel, Unterrichtsdauer/-ort

Durchführende Organisation des Schwimm- und Rettungsschwimmkurs es ist die DLRG Ortsgruppe Elz e.V., im folgenden DLRG Elz genannt.

Die Anmeldungen zum Schwimm- und Rettungsschwimmkurs können nur schriftlich oder online über die Anmeldeplattform der DLRG (ISC) erfolgen und sind verbindlich.

Durch Abgabe des unterschriebenen Anmeldeformulars oder der Bestätigung der Onlineanmeldung, wird die Teilnahme am Schwimm- und Rettungsschwimmkurs verbindlich erklärt und diese AGBs anerkannt.  

Wird die Teilnahme an einem Schwimm- und/oder Rettungsschwimmkurs trotz schriftlicher Anmeldung nicht wahrgenommen, so ist in jedem Fall die volle Kursgebühr zu entrichten.

Die Höhe der Kursgebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der DLRG Elz.

Durch den Schwimm- und Rettungsschwimmkurs soll den Teilnehmern die Fähigkeit vermittelt werden, dass gemäß Ausschreibung genannte Ziel zu erreichen.  Sollten Teilnehmer innerhalb der Kursdauer dieses Ziel nicht erreichen, so besteht seitens der DLRG Elz keine weitere Verpflichtung aus dem Vertragsverhältnis.

Die Lehrgangstermine und Lehrgangszeiten werden den Teilnehmern mit der Ausschreibung mitgeteilt, welche vor der Anmeldung zu Grunde liegen.

Alle Unterrichtseinheiten werden in dem Schwimmbad, gemäß Ausschreibung, abgehalten.

Die DLRG Elz behält sich vor, die Unterrichte in anderen Bädern durchzuführen, wenn dies notwendig sein sollte, um den Kurs durchführen zu können. Eventuelle Änderungen sind rechtzeitig mitzuteilen.

 

§ 2 Zahlungsbedingungen

Die vereinbarte Kursgebühr ist grundsätzlich vor Beginn des Kurses fällig. Der Betrag hat per Überweisung auf das angegebene Bankkonto zu erfolgen. Eine Barzahlung ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Wird ein Schwimm- und Rettungsschwimmkurs innerhalb von 7 Tagen vor Kursbeginn seitens des Teilnehmers abgesagt, so ist in jedem Falle 50% der Kursgebühr fällig. Bei Absagen innerhalb von 3 Tagen vor Kursbeginn seitens des Teilnehmers ist in jedem Fall die volle Kursgebühr zu zahlen.

Durch die vereinbarte Kursgebühr werden die Kosten für den Lehrgang und den Schwimmbadeintritt während der Unterrichtszeiten abgegolten. Eventuell längere Aufenthaltszeiten vor oder nach Unterrichtsbeginn sind nicht beinhaltet und müssen separat entrichtet werden.

 

§ 3 Nichterscheinen oder Krankheit des Teilnehmers

Bei Krankheit oder Nichterscheinen des Teilnehmers wird die Kursgebühr nicht erstattet, die ausgefallenen Unterrichtsstunden werden nicht nachgeholt.

Bei gesundheitlichen Ausnahmesituationen kann der Vorstand davon abweichend eine Rückerstattung als Einzelfallentscheidung zu beschließen. Dieses erfordert ein ärztliches Attest sowie einen Antrag an den Vorstand der DLRG Elz.

 

§ 4 Versicherungsschutz und Haftung

Für die Dauer der Unterrichtseinheiten besteht Unfallversicherungsschutz durch die Rahmenversicherung mit dem DLRG Bundesverband.

Für Verletzungen und Unfälle sowie Schäden an anderen Badegästen und Einrichtungsgegenstände des Bades vor Beginn und nach Ende des Kurses übernimmt die DLRG Elz keine Haftung. Die Haftung liegt bei den Teilnehmern bzw. für Minderjährige übernehmen hier ausschließlich die Eltern die Haftung.

Die DLRG Elz übernimmt keine Haftung für Schäden und Verletzungen, die ein Kursteilnehmer vor oder nach Beginn des Kurses erleidet.

Die Eltern bzw. Begleitpersonen müssen die Minderjährigen persönlich zum Schwimmbad begleiten und bis zum Kursbeginn beaufsichtigen. Minderjährig sind am Ende des Kurses pünktlich abzuholen. Eine Aufsicht der Minderjährigen vor Beginn und nach Ende der Kurszeit durch die DLRG ELZ ist nicht möglich.

Die Aufsichtspflicht begrenzt sich lediglich auf die angesetzte Kurszeit des Schwimm- und Rettungsschwimmkurses. Änderungen der Aufsichtspflicht durch die DLRG Elz können nur schriftlich, in der Ausschreibung oder durch schriftliche Vereinbarung geändert werden.

 

§ 5 Einverständniserklärung und Gesundheit

Vor Beginn des Kurses haben die Eltern eine Einverständniserklärung für die Teilnahme ihrer minderjährigen Kinder oder Jugendlichen zum Schwimm- und Rettungsschwimmkurs unterschrieben oder in der Onlineanmeldung abzugeben.

Vor Beginn des Kurses müssen gesundheitliche Einschränkungen mitgeteilt werden. Zugleich erfolgt eine schriftliche Bestätigung, dass die Teilnehmer keine schwerwiegenden Krankheiten (z. B. Organschäden, Ohren- bzw. Augenbeschwerden oder ansteckende Infektionskrankheiten, etc.) haben und in gesundem Zustand den Schwimm- und Rettungsschwimmkurs besuchen. Hierzu ist das Merkblatt der DLRG (Selbsterklärung des Gesundheitszustandes) zu verwenden. Die Erklärung über den Gesundheitszustand hat ausschließlich in schriftlicher Form zu erfolgen.

 

§ 6 Verhalten im Schwimmbad und Ausschluss aus dem Schwimm- und Rettungsschwimmkurs

Den Weisungen der Ausbilder der DLRG Elz sind ausnahmslos Folge zu leisten. Die Gruppenbildung und Kurszusammenstellung obliegt ausschließlich den Ausbildern der DLRG Elz. Mündliche Vorabzusagen sind nicht bindend.

Alle Kursteilnehmer sind verpflichtet sich an die zutreffende Hausordnung des jeweiligen Schwimmbades zu halten. Weisungen des Personals im Schwimmbad sind in jedem Fall Folge zu leisten.

Die DLRG Elz behält sich vor, Kursteilnehmer, die sich nicht an diese Vorgaben halten, vom Schwimm- und Rettungsschwimmkurs auszuschließen. Eine Rückerstattung der Kursgebühren erfolgt in diesen Fällen nicht.

 

§ 7 Kursausfall und Rücktritt

Die DLRG Elz behält sich vor, bei Krankheit des Ausbilders, kurzfristiger Badschließung oder nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl, vom Vertrag zurückzutreten. In solchen Fällen werden bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Unterrichtseinheiten zurückerstattet.

Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, gegen die DLRG Elz oder das jeweilige Schwimmbad sind ausgeschlossen.

§ 8 Film- und Fotoaufnahmen, Veröffentlichung im Internet, Datenschutz

Erstellte Film- und Fotoaufnahmen können zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit oder Werbemaßnahmen durch die DLRG Elz im Internet, der Tageszeitung oder anderen Medien veröffentlicht werden.

Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass die auf der Anmeldung angegebenen Daten in der EDV zur weiteren Verarbeitung gespeichert und betriebsintern genutzt werden dürfen. Eine weitergehende Nutzung der gespeicherten Daten ist ausgeschlossen.

 

§ 9 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder eine Lücke enthalten, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen oder zur Ausfüllung einer Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben, oder nach dem Sinn und Zweck dieser Vereinbarung gewollt haben würden, wenn sie beim Abschluss diesen Punkt bedacht hätten.

 

§ 10 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Limburg

 

§ 11 Inkrafttreten

Diese Allgemeinen Geschäftsbestimmungen zur Durchführung von Schwimm- und Rettungsschwimmkursen tritt mit Vorstandsbeschuss vom 02.05.2024 der DLRG Ortsgruppe Elz e.V., mit Wirkung zum 03.05.2024 in Kraft.

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